Gemeinsam haben die IGBCE und der Verband DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. mit den Landesarbeitgeberverbänden der Papier- und Zellstoffindustrie am 25. Januar 2023 im Papierzentrum in Gernsbach die regionale Umsetzung des Bundesentgeltrahmentarifvertrags in den neun Tarifbezirken der Branche eröffnet. Neben den Inhalten des neuen Bundesentgeltrahmentarifvertrags für die rund 46.000 Beschäftigten in der Papier- und Zellstoffindustrie hatten sich die mehr als 90 Teilnehmenden aus den Tarifkommissionen der Branche auf Bundes- und auf Landesebene insbesondere mit den Herausforderungen für die Tarifpolitik in Zeiten des demografischen Wandels und der Transformation beschäftigt.
Nach einem Impulsvortrag von Matthias Walter, dem Leiter der Papiermacherschule Gernsbach – Schulzentrum Papiertechnik, schloss sich eine Diskussionsrunde an. Von Seiten der IGBCE tauschten sich Ralf Sikorski, stellvertretender Vorsitzender, und Frieder Weißenborn, Verhandlungsführer der Branche, mit Martin Krengel, Vorsitzender des Ausschusses Tarifpolitik und Bildung sowie Vizepräsident des Verbands DIE PAPIERINDUSTRIE, und Ulrich Wienbeuker, stellvertretender Ausschussvorsitzender sowie Präsidiumsmitglied des Branchenspitzenverbands, über die damit verbundenen Chancen für die Tarif- und Sozialpartnerschaft aus. Krengel und Sikorski betonten gemeinsam: „Mit der Verabschiedung des Bundesentgeltrahmentarifvertrags haben wir einen wichtigen Fortschritt in der personalpolitischen Transformation der Papier- und Zellstoffindustrie erreicht. Das Tarifwerk legt das Fundament für ein modernes Bildungswesen und stärkt die Attraktivität der Branche.“
Die IGBCE und der Verband DIE PAPIERINDUSTRIE hatten für die rund 46.000 Beschäftigten in der Papier- und Zellstoffindustrie im vergangenen Jahr erstmals einen bundesweit einheitlichen Bundesentgeltrahmentarifvertrag vereinbart. Der Tarifvertrag ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten und wird nun im nächsten Schritt in den neun regionalen Tarifbezirken der Branche umgesetzt. Sobald in allen Tarifbezirken die Umsetzung erfolgreich abgeschlossen ist, wird das neue Tarifvertragswerk in den Betrieben eingeführt. Der neue zukunftsweisende Bundesentgeltrahmentarifvertrag löst die bisherigen regionalen unterschiedlichen Regelungen zur Eingruppierung in den Betrieben ab. Mit diesem neuen bundeseinheitlichen Entgeltrahmentarifvertrag verfolgen die Tarifvertragsparteien gemeinsam das Ziel, ein für die Beschäftigten und die Betriebe in der Branche gleichermaßen attraktives modernes Tarifwerk zu schaffen.