Die Unternehmen der Zellstoff- und Papierindustrie stehen für eine nachhaltige industrielle Wertschöpfung und leisten als Arbeitgeber für 47.000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einen maßgeblichen Beitrag zu Beschäftigung, Wohlstand und sozialer Sicherheit in Deutschland. Sie stellen vielseitige, werthaltige und nutzenstiftende Produkte her, die für Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur von großer Bedeutung sind. Sie stehen im harten internationalen Wettbewerb und sind auf wettbewerbsfähige Energiepreise angewiesen.
Ein wichtiger Baustein zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit ist die Besondere Ausgleichsregelung des EEG, mit der die energieintensiven Industrien teilweise von den Zusatzbelastungen ausgenommen werden, die die Energiewende in Deutschland Wirtschaft und Verbrauchern abverlangt. Gleiches gilt für andere Sonderregelungen wie den Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer sowie die Benchmark-Zuteilung und die Strompreiskompensation im europäischen Emissionshandel. Diese Sonderregelungen dürfen nicht zur Disposition stehen. Diese überlebenswichtigen Regelungen dürfen auch nicht an Forderungen nach speziellen Investitionen geknüpft werden.