Spitzenausgleich muss um mindestens zwei Jahre verlängert werden

Zusammen mit dem BDI setzt sich der Verband Deutscher Papierfabriken für eine Verlängerung des Spitzenausgleichs bei der Energie- und Stromsteuer um mindestens zwei Jahre ein. Nur so kann die Planungssicherheit gewährleistet werden.


Der Spitzenausgleich läuft 2022 aus. Schon 2023 will das Bundesfinanzministerium (BMF) eine Novelle umsetzen. Die Industrieverbände befürchten ein überhastetes Vorgehen.

Die Energie- und Stromsteuern sind ein bedeutender Belastungsfaktor für die Industrie. Da eine zu hohe Abgabenlast die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gefährdet und den Industriestandort Deutschland schwächt, existieren in Deutschland verschiedene Entlastungstatbestände im Energie- und Stromsteuerbereich für das produzierende Gewerbe. Der bedeutendste ist dabei die Steuerentlastung in Sonderfällen, der sogenannte Spitzenausgleich. Ohne den Spitzenausgleich würde die Steuerbelastung der Papierindustrie in diesem Bereich sonst zusätzlich ca. 350 Mio. € jährlich betragen.