Wirtschaft

Rechtliche Unterschiede von Homeoffice & Co.

Für das Arbeiten von zuhause hat sich der Begriff Homeoffice eingebürgert. Tatsächlich gibt es aber deutliche rechtliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Formen des Arbeitens von zuhause.


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Dazu der Arbeitsrechtler Dr. Christian Foldenauer, Bayerische Papierverbände:
 

Zwei verschiedene Dinge: Homeoffice und mobiles Arbeiten

Beim Homeoffice (auch »Telearbeit«) erbringt der Mitarbeiter seine Arbeitsleistung immer zuhause in den »eigenen vier Wänden«. Unter mobilem Arbeiten versteht man hingegen das ortsungebundene Arbeiten auch an anderen Orten, z.B. während einer Dienstreise in der Bahn.

Gibt es ein Recht auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten?

Nein, ein solches Recht gibt es in Deutschland nicht. Auch während der Corona-Krise haben die Mitarbeiter keinen Anspruch auf eine Tätigkeit außerhalb des Betriebes, jedenfalls solange der Arbeitgeber im Betrieb die erforderlichen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten trifft.

Kann der Arbeitgeber Homeoffice oder mobiles Arbeiten anordnen?

Ohne Zustimmung der Mitarbeiter kann der Arbeitgeber dies nicht. Der Arbeitgeber hat auf Basis der Corona-Arbeitsschutzverordnung den Beschäftigten bei Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten, sofern es umsetzbar ist, Homeoffice bzw. mobiles Arbeiten anzubieten. Für die Arbeitnehmer besteht aber keine Verpflichtung, ein solches Angebot auch anzunehmen. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt nach aktuellem Stand bis 15.03.2021. Die Einführung von Homeoffice oder mobilem Arbeiten sollte schriftlich erfolgen.

Wer trägt die Kosten für Homeoffice und mobiles Arbeiten?

Wird ein Mitarbeiter auf eigenen Wunsch im Homeoffice tätig oder arbeitet mobil, obwohl ihm im Betrieb ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kann der Mitarbeiter vom Arbeitgeber keine Erstattung von Aufwendungen hierfür verlangen.

Was gilt beim Datenschutz und im Hinblick auf den Betriebsrat?

Arbeitgeber und Mitarbeiter müssen Sorge dafür tragen, dass auch im Homeoffice oder beim mobilen Arbeiten alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten und die Beteiligungsrechte des Betriebsrats gewahrt werden.

Was gibt es im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beachten?

Beim Homeoffice hat der Arbeitgeber, jedenfalls wenn er Mobiliar, Arbeitsmittel und Kommunikationseinrichtungen bereitstellt, die Arbeitsstättenverordnung wie bei einem Arbeitsplatz im Betrieb zu beachten. Beim mobilen Arbeiten muss der Arbeitgeber die Mitarbeiter zumindest auf evtl. Gesundheitsgefahren hinweisen. – cf